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Themenforum Integration durch Bildung

Die Begriffe „Integration“ und „Bildung“ bezeichnen zwei umfangreiche Handlungsfelder.

Im aktuellen Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW sind beide Begriffe näher beschrieben. Die Mitglieder der Landesstelle Schulische Integration wissen sich den Inhalten dieser Beschreibung verbunden: 

Integration wird in Nordrhein-Westfalen als ein „dynamischer, langfristiger und anhaltender Prozess“ verstanden. An diesem Prozess sind alle in NRW lebenden Menschen im Sinne eines „gegenseitigen Entgegenkommens und Zusammenwirkens“ beteiligt. Der Prozess bildet sich in mehreren Schritten ab, die gleichzeitig oder nacheinander stattfinden und sich wechselseitig bedingen können:

  • Integration als Ankommen 
  • Integration als Teilhaben 
  • Integration als Gestalten

Bildung wird im § 10 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes beschrieben als:

  • ein umfassender Prozess des Erwerbs von Wissen und Fähigkeiten.
  • Er ist verknüpft mit der Entwicklung der Persönlichkeit und geschieht in Auseinandersetzung mit sich und der Umwelt.
  • Bildungsprozesse finden an vielen Orten statt, sie sind nicht an die Grenzen institutioneller Zuständigkeit gebunden.

Im Folgenden wird die schulische Umsetzung einzelner Themen im Bereich „Integration durch Bildung“ näher beschrieben und – da, wo es sich anbietet – durch die Darstellung zugehöriger Handlungsfelder der Landesstelle Schulische Integration konkretisiert: